Uwe Dorendorf

Natur und Verbraucher schützen – Imkerschein einführen

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen, dass sich die niedersächsische Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass für die Bienenhaltung ein Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß an Sachkunde der Bienenhaltung belegt.

Die Imkerei hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Insbesondere die Heide-, Moor- und Obstbaugebiete sind kulturell von der Bienenzucht und -haltung geprägt. Das Agrarland Niedersachsen profitiert von der Bestäubung von Nutz- und Kulturpflanzen, da auf diese Weise die Erzeugung von Obst, Saatgut und nachwachsenden Rohstoffen sichergestellt wird, aber auch die von Bienen produzierten Produkte, wie Wachs und Honig, nützen der Allgemeinheit. Neben Kulturpflanzen bestäu-ben die Bienen aber auch Wildpflanzen und sichern damit deren Fortbestand, sowie die Ernährung von vielen Tieren mit Samen und Früchten. Bienen sind von unschätzbarem Wert für den Menschen für das gesamte Ökosystem.

Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt der Bienen beitragen. Der Trend zu kleineren Imkereien mit nur einem oder wenigen Bienenvölkern setzt sich dabei weiter fort.

Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei aber kaum geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen und in den Garten stellen. Der Hobbyimker benötigt keinerlei Genehmigung um Bienenstöcke auf seinem Grund aufzustellen, egal ob im Garten, auf der Garage, auf dem Dach eines Hochhauses oder auf dem Balkon. Er muss die Imkerei nur anmelden. Bienenstöcke dürfen überall stehen wo Kleintierhaltung laut Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten ist. Auch für einen Schutzabstand zum Nachbarn gibt es gesetzliche Regelungen.

Durch einen Mangel an Fachwissen kann es jedoch zu unsachgemäßer Betreuung der Bienenvölker kommen. Infolgedessen können sich Krankheitserreger oder Schädlinge innerhalb der Bienenvölker schnell verbreiten, wie zum Beispiel im Fall der Varroa-Milbe. Durch erkrankte Bienenvölker werden die Bienenvölker anderer Imker bedroht, sie gefährden damit auch die Berufsimker Niedersachsens.

Ehrenamtliche Imkerverbände sowie das Bieneninstitut Niedersachsens in Celle leisten schon einen großen Beitrag im Bereich der Fort- und Weiterbildungen und Bieneninstitute bieten darüber hinaus umfangreiche Untersuchungsleistungen an. Dies sind allerdings Leistungen, die auf freiwilliger Basis angeboten werden und das eigentliche Problem der unzureichenden Sachkunde gerade bei Neuimkern nicht beheben können.

Nach derzeitigem Stand kann jeder Bürger Bienenvölker halten. Imkern liegt seit einigen Jahren im Trend, zunehmend auch im urbanen Raum. Auch viele Schulen in Niedersachsen haben sich dieser neuen Herausforderung gestellt und bieten landesweit in Arbeitsgemeinschaften das Halten von Bienen an. Es wird beobachtet, dass immer mehr Neuimker ohne Bindung an einen Verein mit der Imkerei starten und auch nicht über Imkerpaten verfügen. Der Umgang mit den Bienen wird dann aus mehr oder weniger zuverlässigen Internetquellen abgeleitet. Dabei kommt es nicht selten vor, dass manche Halter sich über natürliche Entwicklungen und Verhaltensweisen wundern, Ernährungsnotsituationen sowie Krankheiten nicht erkennen und im Folgenden keine oder fehlerhafte Maßnahmen ergreifen.

Zum besseren Schutz von Honigbienen und der Sicherung der Bienenhaltung fordern Experten seit langem die Überprüfung der imkerlichen Sachkunde, denn die Folgen dieses Nichtwissens unter den Hobbyimkern sei verheerend. Unter anderem kann Nahrungsmangel ein Problem für die Bienenvölker darstellen, aber auch die Vorbeugung gegen diverse Krankheiten werde mitunter vernachlässigt. Herbst-/Winterverluste an Bienenvölkern könnten bei mehr Sachkunde deutlich niedriger ausfallen. Bei einigen Bienenhaltern ist der Ausgleich von Verlusten durch Zukauf von Völkern zur Gewohnheit geworden.

Was vielen nicht bewusst ist, wer heute seinen Honig selbst produziert, hat nicht nur für die Bienen die Verantwortung, sondern auch für den Honig. Der Hobbyimker ist somit im rechtlichen Sinne ein Lebensmittelunternehmer und unterliegt daher allen Anforderungen des Lebensmittelrechts. Dabei ist es unerheblich, ob man mit einer Gewinnabsicht arbeitet, oder nicht.

Besonders im urbanen Raum ist das Freizeitimkern ein Trend, der auch bereits Tierschützer auf den Plan gerufen hat. Denn bei nicht fachgerechter Betreuung und ungeeigneten Haltungsbedingungen drohen gefährliche Krankheiten bei den Bienenvölkern. Freizeitimker müssen heute, rein rechtlich gesehen, keine Prüfungen bestehen und auch keinen Ausbildungsnachweis vorlegen.

Damit es den Bienen gut geht sind jedoch umfangreiche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig. Die rechtlich als Nutztier eingestufte Honigbiene kann nur gesund leben, wenn verantwortungsbewusst mit ihr umgegangen wird. In §2 des Tierschutzgesetzes heißt es, dass derjenige der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung verfügen muss. Demzufolge müssen auch Bienenhalter sachkundig sein. Sachkunde ist daher notwendig, ein Ausbildungsnachweis oder ein Imkerschein bisher nicht.