Notfallzulassung für Rübenbeize
Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ging es um ein wichtiges Thema für die Rübenanbauer: die Behandlung von Zuckerrübensaatgut mit Neonicotinoiden.
Seit dem Verbot der Saatgutbeizung im Jahr 2018 nimmt der Befall mit Vergilbungsviren immer mehr zu und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die gesamte Wertschöpfungskette Zucker dar. Niedersächsische Landwirte bauen auf ca. 100.000 Hektar Zuckerrüben an. Davon waren in der letzten Anbauperiode ungefähr ein Drittel, nämlich gut 34.000 Hektar, von Schädlingen teilweise stark befallen. Deshalb hat Niedersachsen letzte Woche beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für Beizmittel beantragt und erhalten.
Die Genehmigung gilt vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 für eine Aussaatfläche von 34.700 Hektar. Niedersachsen ist damit nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland mit einer begrenzten Zulassung für mit dem Neonicotinoid Cruiser 600 FS behandeltes Saatgut. Es gelten in den Anwendungsgebieten Zusatzauflagen zum erhöhten Insektenschutz.
Uns ist es wichtig, dass unsere Landwirte auch weiterhin konkurrenzfähig wirtschaften können. Auch ihnen ist der Insektenschutz wichtig, deshalb werden sie alle Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu minimieren – ganz im Sinne des Niedersächsischen Weges.