Kein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie
Nach den verheerenden Corona-Ausbrüchen in mehreren fleischverarbeitenden Betrieben, zuletzt bei der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück, will die Bundesregierung Werkverträge in der Fleischindustrie vom kommenden Jahr an verbieten. Auch im Landwirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags wurde dieses Thema letzte Woche rege diskutiert.
Ich bin gegen dieses Verbot. Die Vertragsfreiheit zu beschneiden hieße für mich, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Werkverträge sind nicht per se schlecht. Sie geben der Fleischindustrie ebenso wie vielen anderen Branchen die nötige Flexibilität, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, z.B. der Landwirtschaft oder der Autoindustrie. Ein Verbot würde bedeuten, dass die betroffenen Betriebe ihre Produktion aufgeben bzw. ins Ausland verlagern müssten – Bevölkerungsschwund und Kaufkraftverlust in der Region wären die negative Folge.
Mängel bei den Wohn- und Hygieneverhältnissen der Werkvertragsnehmer müssen selbstverständlich abgestellt werden. Diese Probleme ergeben sich aber nicht zwangsläufig durch die Vertragsform Werkvertrag. Vielmehr müssen die Behörden vor Ort, die Landkreise und die Gesundheitsämter, ihren Aufsichts- und Kontrollaufgaben nachkommen und die Einhaltung von Schutzvorschriften und Auflagen streng und engmaschig überwachen.