Maßnahmen gegen Coronakrise
Heute haben wir im Landtag grünes Licht für den Nachtragshaushalt und die Aufstockung des Kreditrahmens gegeben. Insgesamt stellen wir 4,4 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Krise bereit – zusätzlich zu den Hilfen des Bundes. Jetzt können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig. So ist Niedersachsen eines der ersten Bundesländer mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen. Natürlich steht der Kampf gegen das Virus an erster Stelle. Mit den beschlossenen Maßnahmen zeigen wir aber, dass wir auch fest entschlossen sind, die Folgen des Virus anzugehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das niedersächsische Wirtschaftsministerium arbeiten im engen Austausch mit allen anderen Bundesländern an einer schnellen Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die gestern vom Bund verkündet wurden. Die niedersächsische Landesförderbank (NBank) wird künftig auch der Ansprechpartner in Niedersachsen sein für die Bundes-Soforthilfen.
Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständigen – auch Künstlern und Kulturschaffenden – geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.
Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert.
Der Bund plant für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Soloselbständige ebenfalls ein Zuschussprogramm, das eine Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vorsieht.
Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, über welches kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden können, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Nähere Informationen zu den Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freie Berufe gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das Wirtschaftsministerium hält auf seiner Homepage www.mw.niedersachsen.de vielseitige Infos und Unterstützungsangebote bereit. Die Informationen werden regelmäßig vom MW aktualisiert, um in dieser dynamischen Entwicklung auf der Höhe der Zeit zu bleiben.
Im Auftrage des MW kümmert sich auch die Förderbank des Landes Niedersachsen, die NBank, um Förderprogramme und Soforthilfen. Alle notwendigen Informationen, vor allem auch zur konkreten Antragsstellung, finden Sie im Internet unter www.nbank.de.
In Ergänzung dazu bieten das Land und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) unter www.nbb-hannover.de nahezu allen Branchen, freien Berufen und Trägeren sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen Kreditbürgschaften an, die zusammen mit der Hausbank zu beantragen sind. Der Bürgschaftsrahmen dafür wird auf drei Milliarden Euro erhöht.