Uwe Dorendorf

Entscheidung über Auskunftspflicht zum Wolf

Niedersächsischer Staatsgerichtshof stärkt den Schutz von Jägern und Entscheidungsträgern bei Wolfsentnahmen

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat gestern in einem Organstreitverfahren entschieden, dass die Landesregierung im Wege der Transparenz verpflichtet ist, Informationen über die Zahl und das Datum erteilter Genehmigungen zur Entnahme von Wölfen an die Landtagsabgeordneten herauszugeben.

Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Dorendorf: „Wir begrüßen die Entscheidung, die trotz aller notwendiger Transparenz klarstellt, dass immer dann, wenn die zu erteilende Auskunft Rückschlüsse auf Entscheidungsträger, Tierhalter oder Jäger zulässt, der Schutz der Person gegenüber dem Auskunftsrecht überwiegt.“ 

Die Landesregierung hat nach Ansicht des Staatsgerichtshofs in Bückeburg überzeugend dargelegt, dass die von ihr vorgelegten Postings in den sozialen Netzwerken in direktem Zusammenhang mit bekanntgewordenen Ausnahmegenehmigungen standen. Aufgrund von Bedrohungen in den sozialen Netzwerken und der Zerstörung von Hochsitzen, sah das Gericht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit deshalb als ernsthaft gefährdet an. Die Auskunftspflicht der Landesregierung wird somit durch die Grundrechte der Beteiligten an Wolfsentnahmen beschränkt. Das Gericht betonte hierbei auch, dass es Aufgabe des Staates sei dafür zu sorgen, dass die Beteiligten und vor allem die Jäger nicht in den Fokus radikaler Tierschützer geraten. Denn die Bedrohungen in den sozialen Medien sind nicht nur ein eine schnell geschriebene Aussage, sie reichen bis in die Familien der Beteiligten hinein.  

„Die Fraktion der Grünen aus deren Mitte die Klage eingereicht wurde, muss sich jetzt deutlich von den Bedrohungen durch die Gegner des Wolfsmanagements distanzieren“, so Dorendorf. 

Die CDU-Fraktion hält dabei weiter an dem Ziel, den Wolf einem vernünftigen Management zuzuführen fest. Die derzeitige Regelung, die eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Wölfen vorsieht, ist hier nicht zielführend. Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hingegen schafft Sicherheit und führt, entgegen einiger Bedenken, nicht zu einem unkontrollierten Abschuss von Wölfen. Unser Ziel ist es, ein effizientes Wolfsmanagement einzuführen. „Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist dabei ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter nicht nur in Niedersachsen“, so Dorendorf.